Islamisches Recht vor deutschen Gerichten Fälle aus dem Familien- und Arbeitsrecht

Autor/innen

  • Tuelay Guener

DOI:

https://doi.org/10.71956/cdth.v3i1.4173

Schlagworte:

Deutschland, Recht, Muslime

Abstract

Der Beitrag analysiert, in welchen rechtlichen Zusammenhängen islamisch ge-prägte Normen in der deutschen Rechtsprechung berücksichtigt werden und auf welcher Grundlage dies geschieht. Entgegen verbreiteter Vorstellungen vom ›Ein-zug der Scharia‹ in deutsche Gerichtssäle zeigt sich, dass solche Bezüge aus-schließlich über bestehende Rechtsmechanismen erfolgen – insbesondere über das internationale Privatrecht (IPR) und die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG.
Anhand von Praxisbeispielen etwa zur Anwendung iranischen Erbrechts im Lichte des ordre public und zur arbeitsrechtlichen Abwägung religiöser Pflichten wird deutlich, dass islamisches Recht nur berücksichtigt wird, soweit es mit den Grundprinzipien der deutschen Verfassung vereinbar ist. Daraus ergibt sich keine Sonderstellung für Muslim:innen, sondern die konsequente Anwendung allgemei-ner rechtsstaatlicher Maßstäbe. Der Beitrag zeigt, dass deutsche Gerichte religiöse Vielfalt anerkennen, zugleich aber die Balance zwischen Glaubensfreiheit und öf-fentlicher Ordnung wahren.

Autor/innen-Biografie

Tuelay Guener

Tülay Güner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für islamisches Recht am Zentrum für islamische Theologie in Tübingen und Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen muslimisches Leben in Deutschland sowie islamisches Recht im deutschen Rechtskontext

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Veröffentlicht

30.07.2026